Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma ms-datensysteme GmbH, Deekenstraße 7, 27793 Wildeshausen
1. Geltungsbereich:
1.1 Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wurde ein Einzelvertrag geschlossen, so gehen die Regelungen des Einzelvertrags vor.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
1.3.Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Handel, Handwerk, Gewerbe und Freiberufler.
2. Vertragsschluß
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigen oder die Lieferung/Leistung ausführen.
3. Liefer- und Leistungszeit:
3.1 Liefertermine und –fristen sind schriftlich zu vereinbaren. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.
3.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.
3.3 Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4 entsprechend.
3.4 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Datensicherung
Die ordnungsgemäße und vollständige Datensicherung obliegt dem Auftraggeber, es sei denn in diesem Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Dies gilt sowohl für Datensicherungen vor, während und nach Durchführung eines Auftrags. Für Datenverluste oder Datenbeschädigungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn er nach diesem Vertrag zur Datensicherung verpflichtet war und er diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Der Auftragnehmer haftet dann nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Im Falle der leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Anderenfalls sind Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz immateriellen Schadens ausgeschlossen.
5. Preise:
In den von uns angegebenen Preisen sind Versandspesen nicht enthalten. Diese sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen. Sofern nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich alle genannten Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
6. Versand, Gefahrtragung, Versicherung:
6.1 Bei Versandhandel: Bestellte Artikel werde gegen Barnachnahme durch einen von uns auszuwählenden Zustelldienst übersandt. Eine abweichende Auslieferung bedarf einer individuellen Absprache.
6.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die Warensendung an das Transportunternehmen übergeben haben.
6.3 Eine Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:
7.1 Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern können, sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug sofort mit Auslieferung der Ware fällig.
7.2 Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7.3 Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.
7.4 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
7.5 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen. Der Kunde erteilt im Vorwege seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Ware. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen.
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
8. Eigentumsvorbehalt:
8.1 Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20 % übersteigt.
Solange der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann die Rückabtretung der Forderungen gegen Dritte verlangen, soweit diese Forderungen die Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.
8.2 Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung durch uns gelieferter Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.
8.3 Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Fall einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns, hat der Kunde zu erstatten.
9. Gewährleistung, Mangelrüge, Haftung:
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, bei gebrauchten Sachen 6 Monate.
9.2 Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen.
9.3 Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstanden, dass an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterial verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
9.4 Wir leisten unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach Wahl des Kunden Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Bei der Bemessung der Frist ist zu berücksichtigen, dass wir den Liefergegenstand unsererseits dem Hersteller/Lieferanten übersenden müssen.
9.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, eine garantierte Beschaffenheit fehlt, Ansprüche wegen eines Schadens des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
9.6 Die Abtretung von gegen uns gerichteten Gewährleistungs- oder Schadensersatzsansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen.
9.7 Ergibt die Überprüfung eines vom Kunden reklamierten Artikels, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern dass der Artikel mangelfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten gem. Einzelnachweis in Rechnung zu stellen.
9.8 Wird aus Kulanz eine Gutschrift gewährt, so ist deren Gültigkeit auf sechs Monate ab Ausstellung begrenzt. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen. Bei Erteilung einer Kulanzgutschrift wird ein Abzug vom Warenwert zum Ausgleich des Bearbeitungsaufwandes vorgenommen.
10. Haftung
10.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für Schäden insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten ist ausgeschlossen. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
10.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und bei Haftungsansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand:
11.1.Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zufolge.
11.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3. Als Gerichtsstand ist der Sitz von ms-datensysteme GmbH vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.